Sterilisatoren in der medizinischen Fußpflege
Sehr geehrter Herr Nickel, unter Bezug auf Ihre heutige telefonische Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass aus Sicht des Berufsverbands
VFF e.V. sowohl die Anschaffung als auch der Einsatz nicht notwendig erscheinen. Die Gründe: Mediziner z.B. halten den Sterilisator vor für Eingriffe, bei denen geplant ist, die Haut zu durchtrennen (z.B. bei Operationen). Diese Maßnahmen kommen bei Ihnen als Fußpfleger nicht vor. Ihr Tätigkeitsfeld ist –wie bei Podologen auch- das Äußere von Haut und Nägeln der menschlichen Füße. Hinweis: auch Mediziner arbeiten bei Routineuntersuchungen nicht mit sterilen sondern lediglich desinfizierten Instrumenten. Dennoch ist hygienisches professionelles Arbeiten ein Muss. Hier verweisen wir auf die Schutzempfehlungen (für Kunden und Behandler) der Berufsgenossenschaft bgw Hamburg und hier besonders auf die Erstellung eines schriftlichen Hygiene-/Desinfektionsplans und dessen Einhaltung. Professionelle Desinfektionspräparate, Einmalhandschuhe, Schutzbrille, Schutzkleidung z.B. sind hier ausreichend. Der einschlägige Fachgroßhandel wird Sie bei der Auswahl sicher kompetent unterstützen
Die medizinische Fußpflege ist ein Gewerbe und kein Heilberuf. Somit nehmen Sie keine Operationen wie z.B. Entfernung von Warzen, eingewachsenen Nägeln vor.
All dies ist – wie Ihnen bekannt – ärztliches Gebiet.
Ein Tipp: Da Menschen allgemein zu Missverständnissen neigen, empfehlen wir Ihnen, sich evtl. behördliche Anweisungen auf jeden Fall schriftlich geben zu lassen. In einem Rechtsstaat wie dem unseren haben Sie dann die Möglichkeit zu eventuellen weiteren rechtlichen Schritten, bei denen wir Sie als Berufsverband zu gegebener Zeit nach Prüfung im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes (siehe Satzung) unterstützen können.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
VFF e.V.
Vereinigung Freier Fusspfleger/innen
Der Vorstand
Thomas Hoppstock
1. Vorsitzender
Vorwort
Immer wieder erreichen uns als Berufsverband Anfragen angehender FußpflegerInnen, ob sie die zweijährige ‚große Podologen-Ausbildung’ auf sich nehmen sollen oder ob eine ‚kleine kurze Intensivausbildung’ ebenso zum Ziel führt.
Die nachfolgende Ausarbeitung für Banken zeigt m.E. deutlich, dass auch dort die Zweigleisigkeit der Ausbildungswege zur Kenntnis genommen wurde. So wird erkannt, dass das sog. Podologengesetz ein reines Titelschutzgesetz ist und am Ende der Ausbildung – egal ob ‚lang’ zum Podologen oder ‚kurz’ zum Fußpfleger – von beiden die medizinische Fußpflege ausgeübt werden kann.
Diese Dienstleistung wird weiter stark und stärker nachgefragt werden.
Somit führen beide Ausbildungs-Wege nach Rom – in diesem Fall zu einem zukunftssicheren Beruf.
Viel Spaß beim Lesen der sehr gut recherchierten Studie zu den Aussichten unseres schönen Berufs wünscht Ihnen
Ihr Berufsverband
VFF e.V.
Der Vorstand
Thomas Hoppstock
1. Vorsitzender
..übrigens: Haben Sie sich gefragt, was das Logo bedeuten soll ?
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Unsere Mitglieder |
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Letzte Änderung: Mittwoch, 21. Oktober 2009
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